Maibaumstehlen

Vor allem das Stehlen des Maibaumes ist ein oft ausgeübter Brauch. In der Nacht vor dem Aufstellen wird der Maibaum meistens von jungen Männern bewacht.

Um das Entwenden des Maibaums zu verhindern, muss nach dem Brauch in Ostfriesland spätestens bei Annäherung von Fremden einer der Wächter eine Hand am Baum haben. Schaffen es die Gegner, dieses zu verhindern oder die Wächter so abzulenken, dass sie ihre Pflicht vernachlässigen, und dann drei Spatenstiche gegen den Baum auszuführen, gilt der Baum als gestohlen. Er wird mit einem Schild versehen, auf dem der Sachverhalt vermerkt ist, und entweder gleich oder am folgenden Tag abgeholt und neben dem eigenen Baum der erfolgreichen Diebe aufgestellt. In den meisten Teilen Österreichs und Oberschwaben gilt ein Maibaum erst dann als gestohlen, wenn er von den Dieben vollständig umgelegt wurde, oder erst wenn er bereits vom ursprünglichen Standort abtransportiert wurde. Es gilt als Regel, dass nur der Maibäume stehlen darf, der auch selber einen aufgestellt hat.

In Bayern muss der zukünftige Maibaum bereits gefällt sein. Ein noch fest verwurzelter Baum, von dem nur bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wurde, darf deshalb nicht entwendet werden. Liegt der Baum nach dem Fällen im Wald bzw. am Waldrand, darf er nicht gestohlen werden, da dies Holzdiebstahl wäre.

Nach der ursprünglichen bayerischen Tradition durfte der Baum nur in der Walpurgisnacht selbst gefällt werden, damit durfte er auch nur in dieser Nacht gestohlen werden. Heutzutage werden Maibäume aber in der Regel schon Wochen vorher gefällt und können daher auch schon früher gestohlen werden. Somit bleibt bis zum 1. Mai außerdem noch genug Zeit für das Auslösen und den Rücktransport.

Legt schließlich während des Klauversuches ein Dorfbewohner seine Hand auf den Baum und spricht die Worte: „Der Baum bleibt da“, dann darf der so geschützte Maibaum von den Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden. Dies gilt auch noch im Gemeindebereich.

Üblich ist das Auslösen gestohlener Bäume. Dazu begibt sich eine Abordnung der Bestohlenen zu den Dieben und handelt den Preis aus, der üblicherweise in Naturalien (Getränke und Essen) zu entrichten ist. Nach erfolgreichen Rückgabeverhandlungen wird der gestohlene Baum, oft in einer feierlichen Prozession mit Blasmusikbegleitung, von den Dieben zu seinen rechtmäßigen Eigentümern zurückgebracht. Scheitern die Verhandlungen dagegen und wird der Maibaum nicht ausgelöst, stellen ihn in Bayern die neuen „Besitzer“ als Schandmal für das Nachbardorf/den Nachbarstadtteil und als zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird die Beute dann zersägt und versteigert. Oft wird an diesem „Schandbaum“ dann eine Tafel befestigt, auf der die Maibaumdiebe ihre Enttäuschung durch Spottverse zum Ausdruck bringen.

In Sachsen hat sich mit der Zeit ein entspanntes Regelwerk gebildet. Der Baum wird meist schon einen Tag vor dem 1. Mai aufgestellt, um den Anlass ausgiebig zu feiern. Fällt der 1. Mai aber auf einen Freitag oder Samstag, wird er mancherorts erst an diesem Tag aufgestellt. Auch in Sachsen gibt es sämtliche Arten von Maibäumen - von frisch geschlagen aus dem Wald (meist Birken), bis zur geschälten Fichte grün/weiß bemalt, und natürlich alle mit Bändern bestückt. Genauso breitgefächert sind die Regeln beim Stehlen des Baumes. So darf der Baum, sobald er geschlagen oder deutlich als Maibaum erkenntlich ist, schon eine Nacht vor dem Aufstellen gestohlen werden - denn in der Nacht, wenn er schon steht, wird er meist von der Dorfjugend bestens bewacht. Gestohlen werden darf aber nur nachts, und ohne Anwendung von Gewalt - sei es gegen den Baum oder die Aufpasser. Als gestohlen zählt er nur, wenn er unbemerkt über die Ortsgrenze gebracht wurde. Da der Maibaum meist aus alter Tradition heraus mit der Hand, Stangen und Seilen aufgestellt wird, dürfen diese Bäume auch nur manuell umgelegt und aus dem Ort heraus getragen werden. Ausgelöst wird er nach ausgiebigen Verhandlungen durch angemessene Sachpreise, meist in flüssiger Form.

In einigen Teilen Niederösterreichs und Oberösterreichs darf der Baum die ersten beiden Tage und Nächte nach dem Aufstellen durchgehend gestohlen werden. In der 3. Nacht ist das Stehlen nur noch bis Mitternacht erlaubt. Der Baum gilt dann als gestohlen, wenn die Diebe den Baum um ca. 45° umgelegt haben. Wenn vorher einer der Bewacher oder Dorfbewohner die Diebe erwischt, müssen die Diebe den Baum wieder aufstellen. Wenn der Baum vor dem 1. Mai bereits fertig geschmückt auf seinen großen Tag wartet, darf er ebenfalls gestohlen werden.

In Teilen Österreichs ist es auch üblich, dass sich die Diebe des Maibaums in einem öffentlichem Schauprozess verantworten müssen, und in diesem durch geschicktes Verhandeln die Strafe für ihren Diebstahl niedrig halten können.

In Oberösterreich und im Mostviertel wird der Maibaum bis zu 3 Tage vor dem 1. Mai aufgestellt und dann durchgehend bewacht. In diesem Gebiet ist es nur erlaubt, bereits stehende Maibäume zu stehlen. Die Bäume müssen dabei auf die gleiche Art und Weise umgelegt werden, wie sie aufgestellt wurden. Ein Einsatz eines Traktors oder gar eines Foresters ist daher nur erlaubt, wenn der Baum auch mittels gleicher Hilfsmittel aufgestellt wurde. Teilweise wird versucht, die Bewachung durch Alarmanlagen oder durch Verstellen der Zufahrtswege mit Kraftfahrzeugen zu ersetzen. In vielen Gemeinden werden dazu die Feuerwehrfahrzeuge verwendet. Trotzdem gelingt es einigen Gemeinden immer wieder, gleich mehrere Maibäume zu stehlen. Diese müssen dann ausgelöst werden. Meist werden als Auslöse einige Fässer Bier verlangt, die dann aber zumeist gemeinsam geleert werden.

Der Maibaumdiebstahl unterliegt Regeln, zu denen zumindest in Bayern ganz sicher auch gehört, dass die Polizei in der Verfolgung der „Straftat“ sehr kulant ist. Wer als Bestohlener die Polizei einschaltet, verstößt gegen die örtlichen Sitten und riskiert seine Ehre. In Linz an der Donau erlangte der Bürgermeister Dr. Franz Dobusch Bekanntheit, weil er sich weigerte, den gestohlenen Maibaum auszulösen. In der Nacht vom 2. auf 3. Mai 2008 war der von der Salzkammergut-Gemeinde Obertraun gespendete Maibaum mitten vom belebten Linzer Hauptplatz erneut gestohlen und von den Dieben, der Landjugend Reichenau im Mühlkreis, in ihren Heimatort gebracht worden.